AGB & Lizenzvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen der dictit e.K.

1. Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der dictit e.K. Ausgenommen sind hier Softwareprodukte, für diese gelten unsere allgemeinen Bedingungen für Softwareprodukte. Eine rechtliche Einheit ist nicht gegeben. Sie haben auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Erklärungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen, auch wenn diese besagen, daß ein Vertragsabschluß nur unter Anerkennung seiner Geschäftsbedingungen gültig wird.Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle geschäftlichen Beziehungen bedürfen der Schriftform, auch die Vereinbarung, daß das Erfordernis der Schriftform aufgehoben wird.

2. Angebot/Preise

Alle Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Möglichkeiten stets freibleibend und unverbindlich. Die Angebote erlangen erst Gültigkeit durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnungsstellung durch die dictit e.K.. Gültig sind die in der schriftlichen Auftragbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten, Aufstellungskosten und Kosten durch Änderungen gehen zu Lasten des Käufers, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart oder angeboten wurde.

3. Lieferung/Gefahrübergang

Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich verbindliche Zusagen gemacht wurden. Wir behalten uns die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzproduktes für den Fall einer Nichtlieferbarkeit vor.Sofern unser Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt sowie der Erklärung, danach die Leistung oder Lieferung nicht mehr entgegenzunehmen (BGB _326 Abs.1). Sich aus Liefer- und Leistungsverzögerungen ergebende Ersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern unser Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Umstände der höheren Gewalt, die uns eine fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen, geben uns das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Eintritt einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder im Falle der Nichteinhaltung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen sind wir zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche aus dem Rücktritt sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Waren werden in jedem Falle auf Gefahr des Käufers geliefert, dies gilt auch für Rücklieferungen an uns.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen stehen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle unsere Forderungen getilgt sind. Durch Teilzahlung erwirbt der Käufer kein Eigentum an der Lieferung. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich auf eigene Kosten zu informieren. Durch Veränderungen oder dem Einsatz unserer Waren in Systemen erlangen wir Miteigentum an den Veränderungen oder Systemen. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis unserer Forderungen zu der übrigen Ware. Der Käufer ist zur Herausgabe der Vorbehaltware verpflichtet. Eine Warenrücknahme erfolgt nur aus Sicherheitsgründen und stellt keinen Vertragsrücktritt dar.

5. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gültig ist hier die Zahlungsaufforderung auf der Rechnung oder das in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannte Zahlungsziel. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Überziehungszinsen unserer Hausbank zu berechnen. Der Käufer befindet sich mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles in Verzug. Desweiteren sind wir berechtigt, eine Mahngebühr von 2.5 % des Rechnungsbetrages zu erheben.

Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung müssen auf ein Konto der dictit e.K. erfolgen.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Datum der Auslieferung. Verlängerte Gewährleistungszeiten gelten nur für die Rechner. Monitore, Drucker und Datensicherungsgeräte sowie sonstiges Zubehör sind ausgenommen. Wir gewährleisten, daß unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Etwaige Änderungen, unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse lassen die Gewährleistungsfrist erlöschen. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Lieferung schriftlich bei uns unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Servicekosten sind nicht enthalten und daher kostenpflichtig. Für unangebrachte Mängelrügen berechnen wir dem Käufer Zeitaufwand, Material und Spesen. Transport erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Käufers.

7. Schadenersatzansprüche/Haftung

Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit oder Verzug der Leistungen sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die dictit e.K. haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden des Kunden, einschließlich entgangenen Gewinn, soweit der dictit e.K. nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.Der Schadenersatz beschränkt sich auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.

Die Rechte des Käufers sind nicht übertragbar.

8. Datenschutz

Die dictit e.K. wird die Daten des Käufers EDV-mäßig speichern und verarbeiten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutgesetzes zulässig ist. Der Kunde hat das Recht, diese Informationen einzusehen.Die dictit e.K. verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über das Geschäft des Kunden zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Wir können den Kunden ohne nähere Beschreibung in unsere Referenzliste aufnehmen.

Eine Unwirksamkeit einzelner Bedingungen unserer AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Erfüllungsort ist Wienbergen. Ausschließlicher Gerichtstand ist Verden.


dictit Lizenzvertrag / Lizenzbedingungen
Stand 01.01.2013

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (nachfolgend Lizenznehmer) und der dictit. e.K. (nachfolgend dictit) sowie den Hersteller der Software, der MEDdesk GmbH. Durch Bestätigen der „Start“ bzw. „Einverstanden“-Schaltfläche bei der Installation oder der Unterschrift auf Ihrer verbindlichen Bestellung, erklären Sie sich an die Bedingungen dieses Vertrages gebunden. Lesen Sie diese daher genau durch!

Zur Vermeidung größerer Schäden durch Datenverluste ist es unbedingt erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien anfertigen! Beziehen Sie in die erste Sicherung bitte auch die Originalsoftware mit ein und verwahren Sie diese zusammen mit der Lizenzurkunde an einem sicheren Ort.

§ 1 Leistungsumfang, Garantie der Beschaffenheit der Produkte
In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte. Die Garantie der Beschaffenheit der Produkte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung stellen keine Garantie der Beschaffenheit dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von dictit bestätigt worden.

Die in der Dokumentation im Einzelnen beschriebene Software entspricht dem heutigen Stand der Technik. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie mit allen Anwendungen und in allen Kombinationen (insbesondere mit Software von Drittanbietern) in jedem Fall fehlerfrei arbeitet.

Die Software darf nicht in Gefahrenbereichen eingesetzt werden, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb voraussetzen (Hoch-Risiko-Aktivitäten wie beispielsweise der Betrieb von Kraftwerks-Einrichtungen, Waffensystemen, Luftfahrtnavigations- oder -kommunikationssysteme sowie lebenserhaltende Maschinen).

Die jeweils aktuellen, technischen Grundvoraussetzungen/Systemanforderungen zum Betrieb der dictit. Produkte sind Vertragsbestandteil. Sie finden diese in der jeweiligen, aktuellen Fassung unter www.dictit.de

§ 2 Einsatz von Spracherkennungssoftware
Für die Spracherkennungssoftware kann eine bestimmte Erkennungsrate nicht zugesichert werden. Die gemachten Angaben basieren auf den durchschnittlichen Werten unter optimalen Bedingungen und technischen Voraussetzungen. Voraussetzung für eine hohe Erkennungsrate beim Einsatz von Spracherkennung ist das Anwenden einer speziellen Diktattechnik durch den Diktanten anhand der zugehörigen Spracherkennungssoftware beim Diktieren.(Tagesschausprecherstil)
Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass Spracherkennung ein statistischer Vorgang ist, mit dem Erkennungsfehler einhergehen können. Er erkennt an, dass er selbst dafür verantwortlich ist, etwaige Erkennungsfehler vor der Verwendung des Erkennungsergebnisses zu korrigieren.
Die dictit.Lösungen nutzen und unterstützt nur die Dragon NaturallySpeaking™ Spracherkennungssoftware.
Für die Spracherkennungssoftware gilt zusätzlich die Nuance ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG für Dragon NaturallySpeaking™ in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 3 Software-Lizenzen
1. Der Lizenznehmer darf dictit.-Softwareprodukte einschließlich deren Dokumentation ausschließlich aufgrund einer von dictit. erteilten Lizenz nutzen.
2. Durch die von dictit. gewährte Softwarelizenz erhält der Lizenznehmer ein persönliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung von dictit. übertragbares Recht zur Nutzung der lizensierten Software, das nicht zur Gewährung von Unterlizenzen berechtigt. Ist der Lizenznehmer eine juristische Person, gewährt dictit das Recht, innerhalb der Organisation eine Person zu bestimmen, die das alleinige Recht hat, die Software zu nutzen, wie in diesem Lizenzvertrag festgelegt.
3. Da es sich um eine benutzerabhängige, persönliche Softwarelizenz handelt, muss der Lizenznehmer, der die Software durch mehrere Partner/Mitarbeiter einsetzen möchte, eine der Benutzerzahl entsprechende Anzahl von Programmen erwerben. Es sei denn, dass das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung die Anzahl der Benutzer, die auf allen Zentraleinheiten innerhalb eines Gesamtsystems oder als Nutzer auf einzelnen Zentraleinheiten zugelassen sind, bestimmt. Zu keinem Zeitpunkt darf die Anzahl der Benutzer die festgelegte Anzahl übersteigen.
4. Zusätzliche Notebook-/Heimarbeitsplatz-Lizenzen
Wenn der Lizenznehmer einzelnen Benutzern der Softwarelizenz auf dem Gesamtsystem ermöglichen möchte, das Programm wechselweise auch auf einem mobilen Computer, z.B. einem Notebook, zu benutzen, ist eine zusätzliche Notebook-Lizenz erforderlich. Eine derartige Lizenz muss für jeden Benutzer des Gesamtsystems bezogen werden, der diese Einsatzweise wünscht. Dabei ist unerheblich, ob das Notebook gelegentlich in das Gesamtsystem integriert oder von diesem gänzlich unabhängig betrieben wird. Die zusätzliche Notebook-Lizenz ist nur in Verbindung mit der Basislizenz gültig und erhöht die Anzahl der personifizierten Benutzer nicht. Möchte der Kunde die Benutzeranzahl erhöhen, so muss er eine der Benutzerzahl entsprechende Anzahl von Programmen erwerben. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.
5. dictit. verpflichtet sich, der Nutzung auf einer anderen Anlage zuzustimmen, die die ursprüngliche ersetzt, soweit sie die identische Version der lizensierten Software auch für die Nutzung auf diesen Anlagen allgemein anbietet. Wird die Anlage gewechselt, muss die Software aus der bisherigen Anlage gelöscht werden. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen auf mehr als einer Anlage ist unzulässig. Eventuell entstehende Dienstleistungskosten hat der Lizenznehmer zu tragen.
6. Software wird dem Lizenznehmer im Objekt-Code überlassen. Die Überlassung technischer Programmdokumentationen, insbesondere des Quellcodes, wird nicht geschuldet und ist nicht Bestandteil dieser Überlassung. Ein Recht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen besteht nicht. Der Lizenznehmer darf keine Verfahren irgendwelcher Art anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen. Davon ausgenommen sind lediglich die Fälle des § 69e UrhG.
7. Die Software darf nur insoweit kopiert oder vervielfältigt werden, als dies für den Betrieb auf der lizensierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungszwecken notwendig ist. Überlassene Unterlagen einschließlich angefertigter Duplikate sind vom Kunden nach Ende der Nutzungsberechtigung, unaufgefordert zu vernichten, soweit die Aufbewahrung durch den Lizenznehmer nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
8. dictit.local
Der Einsatz der lizensierten Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software geschaffen wird. Möchte der Lizenznehmer die Software innerhalb eines Netzwerkes einsetzen, so muss er eine Mehrfachnutzung durch geeignete Schutzmaßnahmen unterbinden, es sei denn, das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung gemäß § 3 Abs. 3 bestimmen es anders.
9. Sofern der dem Lizenznehmer überlassene Datenträger Software enthält, die von der dem Lizenznehmer erteilten Lizenz nicht umfasst ist, darf der Lizenznehmer diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen.
10. Der Lizenznehmer wird sämtliche Informationen über die Software sowie die verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich behandeln. Er verpflichtet sich, die überlassene Software und Dokumentation vor Kenntnisnahme oder Gebrauch durch Dritte zu schützen. Weiterhin verpflichtet sich der Lizenznehmer, die urheberrechtlich geschützte Software, wesentliche Verfahren und Ideen hieraus nicht mittelbar oder unmittelbar zur Erstellung eigener Software zu verwenden.. Eine Veränderung der lizensierten Software bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch dictit.
11. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der überlassenen Software sowie der überlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich dictit. zu.
12. Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gewährt. Bei einem Erwerb von dictit. direkt entsteht das Nutzungsrecht erst mit der vollständigen Bezahlung durch den Lizenznehmer. Bis diese erfolgt ist, behält sich dictit die Übertragung des Nutzungsrechtes an den Lizenznehmer vor.
13. Eine erteilte Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der lizensierten Version.
14. dictit. macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die durch diese entstehen.
15. dictit. bietet z. T. für Lizenznehmer Updates oder Upgrades für die gelieferten Produkte gegen gesonderte Berechnung an. Im Falle des Bezuges eines Updates oder Upgrades verliert die alte Lizenz ihre Gültigkeit.
16. Zur Lizenzsicherung sind diverse Schutzmechanismen in die Software integriert (Seriennummern/telefonische-Internetaktivierung/Zuordnung zu KVNR/LANR/etc.)
17. Im Falle der Rückgängigmachung des Vertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Originalsoftware und alle Kopien einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials innerhalb von 14 Tagen an dictit. zu übersenden und per Eides Statt die Löschung von Seiner Anlage zu erklären..

§ 4 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Support(ggf. Kostenpflichtig] setzen eine ordnungsgemäße und spezifisch auf dictit. bezogene Programminstallation und Systemanpassung durch einen autorisierten dictit.Partner oder dictit. direkt voraus. Für eine in Eigenverantwortung vorgenommen Installationen/Einrichtung der dictit. Produkte übernimmt dictit. KEINERLEI Verantwortung und Support. Ist Ihre dictit. Installation durch einen autorisierten dictit.Partner erfolgt, wenden Sie sich bitte wegen aller Ansprüche direkt an diesen – er wird uns dann ggf. kontaktieren.

1. dictit unternimmt erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungs-maßnahmen eine weitgehende Mangelfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen, macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software herzustellen.
2. Der Lizenznehmer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. dictit. ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr aufweist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Lizenznehmer bleibt.
3. Schlagen Nachbesserungsversuche von dictit. fehl, wobei ein zweifacher Nachbesserungsversuch zulässig ist, oder bietet dictit. keine fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Lizenznehmer ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung).
4. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Lizenznehmer jedoch kein Rücktrittsrecht und Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung zu.
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Lizenznehmer von dictit. nicht, es sei denn, es ist schriftlich so vereinbart.
6. Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Lizenznehmer selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Lizenznehmer weist dictit. nach, dass seine Änderungen oder Erweiterungen nicht die Ursache für den Mangel sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt außerdem für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, oder sonstige Vorgänge zurückzuführen sind, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von dictit. liegen, oder wenn der Lizenznehmer dictit. die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.
7. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr jeweils ab Erhalt des Produkts.

§ 6 Mängelrüge
Der Lizenznehmer, muss die erhaltene Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang des Produktes schriftlich gegenüber dictit., bzw. bei Lieferung durch einen dictit.Partner bei diesem, geltend gemacht werden, andernfalls sind die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches und der Mängelhaftung ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

§ 7 Mängelhaftung
Da dictit. ausschließlich an Unternehmer (Ärzte/Kliniken/Versorger etc. – somit Unternehmer) vertrieben wird, setzen Mängelansprüche voraus, dass der Lizenznehmer seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

1. dictit. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lizenznehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung von dictits gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. dictit. haftet nicht für die Tätigkeiten seiner selbstständigen dictit.Partner und derer Erfüllungsgehilfen. dictits Haftung ist, sofern ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das gilt auch für die Schadensersatzhaftung für Verzugsschäden. Unter keinen Umständen übersteigt die Haftung von dictit den vom Lizenznehmer für das Softwarepaket gezahlten Betrag.
2. dictits Schadensersatzhaftung – sofern ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird – ist auch im Rahmen der Ausübung des Rücktritts- oder Minderungsrechts durch den Kunden und im Falle des einfachen Schadensersatzes auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unter keinen Umständen übersteigt die Haftung von dictit. den vom Lizenznehmer für das Softwarepaket gezahlten Betrag.
3. Die Haftung für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Erhalt der Ware, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch dictit.

§ 8 Gesamthaftung

Unter keinen Umständen kann dictit. für besondere, unbeabsichtigte, indirekte, wirtschaftliche oder Folgeschäden haftbar gemacht werden. Insbesondere nicht für Schäden infolge der Benutzung oder der Unfähigkeit zur Benutzung des Softwarepakets, einschließlich Software, Dokumentation und Technischen Hilfsmitteln, auch dann nicht, wenn der Lizenznehmer zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Unter keinen Umständen übersteigt die Haftung von dictit. den vom Lizenznehmer für das Softwarepaket gezahlten Betrag.

1. Eine weitergehende Haftung als in § 7 vorgesehen, ist gegenüber den Lizenznehmer– ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dictit. ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von dictits Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
3. Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt gegenüber eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
4. dictit. haftet für Schäden, die durch fehlende von ihr zugesicherte Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
5. dictit. haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß dictit. deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Dem Kunden ist bekannt, daß er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten SOFTWAREfehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.

§ 9 Produktänderungen

dictit. behält sich Produktänderungen und oder Erweiterungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Rechte des Käufers sind nicht übertragbar.

Eine Unwirksamkeit einzelner Bedingungen unserer Lizenzbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Erfüllungsort ist Wienbergen. Ausschließlicher Gerichtstand ist Verden/Aller.
Datenschutz
Die dictit. wird die Daten des Lizenznehmers EDV-mäßig speichern und verarbeiten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist. Der Lizenznehmer hat das Recht, diese Informationen einzusehen. Die dictit e.K. verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über das Geschäft des Lizenznehmer zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Wir können den Lizenznehmer ohne nähere Beschreibung in unsere Referenzliste aufnehmen. Weiteres siehe Datenschutz.

Copyright
dictit. ist ein eingetragenes Warenzeichen der dictit e.K. – Michael Philipp. Alle anderen genannten Produkte, Produktbezeichnungen sowie Logos sind Marken, eingetragene Warenzeichen oder Eigentum der jeweiligen Hersteller.